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Bremen
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Die Arbeit in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen verändert sich immer schneller, zugleich werden Umgestaltungsprozesse komplexer. Um Arbeitsanforderungen, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung zu bewerten und zu gestalten, ist immer mehr Know-how erforderlich. Auch für die betrieblichen Arbeitnehmervertretungen gilt: Um ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen, brauchen sie umfassende Informationen und Qualifizierungen. Diese bilden eine wesentliche Grundlage, Veränderungsprozesse zugunsten der Beschäftigten mitzugestalten.
Die Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen berät Betriebs- und Personalräte und andere Interessenvertretungen im Land Bremen in allen, auch juristischen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Wir unterstützen sie dabei, den Dialog mit den Arbeitgebern qualifiziert und zielgerichtet zu führen.